Aus privater Baumfällung (2 Bäume) sind Stammteile kostenfrei zur Brennholzherstellung abzugeben.
Abgabe nur an Selbstabholer.
Aus privater Baumfällung (2 Bäume) sind Stammteile kostenfrei zur Brennholzherstellung abzugeben.
Abgabe nur an Selbstabholer.